- kreisangehörig
- kreis|an|ge|hö|rig <Adj.> (Amtsspr.): einem ↑Kreis (6) angehörend: -e Städte; die größte -e Gemeinde Bayerns (SZ 25./26. 6. 77, 21).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
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